Die Tierhalterhaftpflichtversicherung



 Einleitung


Der Tierhalter haftet für Schäden, die seine Tiere Dritten zufügen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem § 833, Satz 1, BGB.

 

Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und dergleichen ist eine Tierhalterhaftpflicht ratsam. Zahme Haus- und Kleintiere und sogar Bienenvölker sind in der privaten Haftpflicht ohne Mehrprämie eingeschlossen.



 Schadenbeispiel


Der Mischlingsrüde Gismo entdeckt auf der anderen Straßenseite seine Hundefreundin Bora. Da er nicht angeleint war, rennt er über die Straße. Dabei bringt er eine Fußgängerin zu Fall, deren Hose zerreißt.

 

Die Schadenhöhe beträgt 75,- € für eine neue Jeans.



 Ergebnis


Durch Tiere können Kosten entstehen für Behandlungen, Schmerzengeld, Reparaturen, Mietwagen, Verdienstausfall etc.

 

Alle Kosten, die sich aus dem § 833, Satz 1 BGB ergeben, werden übernommen.



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