Lebens-/Rentenversicherung


 Einleitung


Welche Möglichkeiten bieten Lebens- und Rentenversicherungen?



 Gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rentenversicherung besteht seit 1889. Ziel ist die Versorgung der Versicherten im Alter, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, sowie die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall des Versicherten.

 

Arbeiter und Angestellte sind Pflichtmitglieder, zeitlich begrenzt auch einige Selbständige (z.B. Handwerker).

 

Das Rentensystem bröckelt, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen.

 

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Deutsche Rentenversicherungsanstalt

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 Kapitallebensversicherung


Es handelt sich um eine Kombination zwischen einem Sparvertrag und einer Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Dieses verwendet einen Teil davon zur Absicherung des Todesfallrisikos. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Versicherungsfall ein, erhalten die Angehörigen die vereinbarte Summe, eventuell kommen noch Überschüsse hinzu. Der Sparanteil wird in konservative und sichere Anlagen wie Rentenpapiere und Immobilien investiert. Ein eher geringer Teil auch in Wertpapiere wie Aktien.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung

2. Altersversorgung

3. Vermögensbildung

4. Ausbildungssicherung von Kindern

5. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



 Risikolebensversicherung


Es handelt sich um eine Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Dieses verwendet diesen zur Absicherung des Todesfallrisikos. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Versicherungsfall ein, erhalten die Angehörigen die vereinbarte Summe. Eventuelle Überschüsse werden in der Regel sofort mit dem Beitrag verrechnet. Hier ist es auch möglich, zwei Personen (zwei verbundene Leben) in einem Vertrag abzusichern, es wird jedoch nur eine Versicherungssumme im Schadenfall an die Hinterbliebenen gezahlt.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung

2. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



 Fondsgebundene Lebensversicherung


Es handelt sich um eine Kombination zwischen einem Sparvertrag und einer Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Dieses verwendet einen Teil davon zur Absicherung des Todesfallrisikos. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Versicherungsfall ein, erhalten die Angehörigen die vereinbarte Summe, eventuell kommen noch Überschüsse hinzu. Der Sparanteil wird in Fonds investiert. Der VN kann zwischen verschiedenen Fonds wählen und den Beitrag auf verschiedene Fonds splitten. Weiter hat der VN die Möglichkeit, innerhalb der Laufzeit zwischen den Fonds zu wechseln. Durch Nutzung des Cost-Average-Effekt (siehe Fonds) lassen sich deutlich höhere Renditen erreichen.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung

2. Altersversorgung

3. Vermögensbildung

4. Ausbildungssicherung von Kindern

5. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



 Ausbildungsversicherung


Es handelt sich um eine Kombination zwischen einem Sparvertrag und einer Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Dieses verwendet einen Teil davon zur Absicherung des Todesfallrisikos. Tritt während der vereinbarten Laufzeit der Versicherungsfall ein, übernimmt das VU die Beitragszahlung, der Vertrag wird beitragsfrei. Zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, wird dem „Kind“ die garantierte Summe und Überschussanteile ausgezahlt. Der Sparanteil wird in konservative und sichere Anlagen wie Rentenpapiere und Immobilien investiert. Ein eher geringer Teil auch in Wertpapiere wie Aktien.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung

2. Vermögensbildung

3. Ausbildungssicherung von Kindern

4. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



 Aufgeschobene Rentenversicherung


Es handelt sich um einen Sparvertrag und ohne Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Der Sparanteil wird in konservative und sichere Anlagen wie Rentenpapiere und Immobilien investiert. Ein eher geringer Teil auch in Wertpapiere wie Aktien.

Im Todesfall werden die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.

Zum Rentenbeginn hat der VN die Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder der Verrentung seines Vertrages.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung im Alter durch Rentengarantie

2. Altersversorgung

3. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



 Sofortbeginnende Rentenversicherung


Es handelt sich um einen Sparvertrag und ohne Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen einmaligen Beitrag. Der Sparanteil wird in konservative und sichere Anlagen wie Rentenpapiere und Immobilien investiert. Ein eher geringer Teil auch in Wertpapiere wie Aktien.

Der Vertrag wird sofort verrentet und monatlich, Quartalsweise oder jährlich ausgezahlt.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung im Alter durch Rentengarantie

2. Altersversorgung



 Aufgeschobene fondsgebundene Rentenversicherung


Es handelt sich um einen Sparvertrag und ohne Todesfallabsicherung. Der Versicherungsnehmer (VN) zahlt an das Versicherungsunternehmen (VU) einen regelmäßigen Beitrag. Der Sparanteil wird in Fonds investiert. Der VN kann zwischen verschiedenen Fonds wählen und den Beitrag auf verschiedene Fonds splitten. Weiter hat der VN die Möglichkeit, innerhalb der Laufzeit zwischen den Fonds zu wechseln. Durch Nutzung des Cost-Average-Effekt (siehe Fonds) lassen sich deutlich höhere Renditen erreichen.

Im Todesfall werden die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen erstattet.

Zum Rentenbeginn hat der VN die Möglichkeit der Kapitalauszahlung oder der Verrentung seines Vertrages.

 

 

Mögliche Ziele sind:

 

1. Hinterbliebenenversorgung im Alter durch Rentengarantie

2. Altersversorgung

3. Einschluss von Zusatzbausteinen wie Berufsunfähigkeitrente und Absicherung gegen schwere Krankheiten ist möglich.



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